Wiener Prozesse

Eine spannende kreative Aktion im Rahmen der Wiener Festwochen:
„Wiener Prozesse“ verhandeln Österreichs Corona-Politik
mit AkteurInnen aus dem echten Leben, wie Irmgard Griss als Verhandlungsführerin, Alfred Noll als Ankläger oder Rudolf Anschober als Zeuge.

Da die Veranstaltung ausverkauft war, wird/wurde sie auch als Stream übertragen und kann somit als Video nachgeschaut werden.

Ich habe eben einen Teil der Eröffnungssitzung geschaut und gehört. Der Beitrag von Tamara Ehs, Politikwissenschaftlerin und Demokratieforscherin, hat mir besonders gut gefallen. Ich glaube, ich werde auch noch die nächsten Tage weiterschauen und -hören. Derart komprimiert und differenziert wird das Thema selten beleuchtet. (Hier der link zu den Festwochen mit weiteren Erklärungen und Videos dazu)

So wirksam kann Kunst sein. Beeindruckend. Danke Milo Rau und Dank an die, die ihn beauftragt haben. Dank an die, die sich diesem Prozess stellen und dazu beitragen.

Hier zum zeitlichen und inhaltlichen Ablauf

  • Freitag, 24. Mai
  • 19.30–22 Uhr Eröffnungssitzung
  • Samstag, 25. Mai
    11–14 Uhr Erste Sitzung: Staatliche Haftung für Schäden aufgrund grundrechtswidrigen Handelns
  • In der ersten Sitzung soll untersucht werden, inwiefern durch Schulschließungen, die Einschränkung von Besuchsrechten, die Isolation in Altersheimen oder die Überlastung in Krankenhäusern in das Grundrecht auf Privat- und Familienleben nach Art 8 EMRK oder das Recht auf Bildung nach Art 2 1. Zusatzprotokoll EMRK eingegriffen worden ist und Betroffene einen wiedergutzumachenden Schaden erlitten haben.
  • Kreuzverhöre: Rudolf Anschober, Gerald Gartlehner, Günther Mayr, Lili Brunner, Paulus Hochgatterer, Susanna Hoffmann-Ostenhof, Susanne Drapalik
  • 15–18 Uhr Zweite Sitzung: Verletzung der staatlichen Gewährleistungspflicht für das Grundrecht auf Leben, Gesundheit und Wohlbefinden
  • Mit dem zweiten Fall ändert sich die Perspektive – nicht ein staatliches „Zuviel“ ist angeklagt, sondern ein „Zuwenig“, das ebenso zu grundrechtswidrigen Eingriffen führen kann. Es wird der Antrag gestellt, staatliche Eingriffe in die Rechte auf Leben, Gesundheit und Wohlbefinden besonders vulnerabler Gruppen, wie sie sich aus Art 2 und Art 8 EMRK ergeben, festzustellen und den Staat dazu zu verpflichten, den ihn aus den Grundrechten treffenden Gewährleistungsverpflichtungen nachzukommen.
  • Kreuzverhöre: Daniela Brodesser, Heinz Mayer, Michael Fleischhacker, Katharina Knap, Florian Aigner, Franziska Gschaider, Verena Hackl
  • Sonntag, 26. Mai
  • 14–17 Uhr Dritte Sitzung: Rückforderungsverpflichtung für gleichheitswidrig ausbezahlte Förderungen
  • In einem dritten Prozess soll die Förderpolitik der Cofag befragt werden. Die Anklage stellt den Antrag auf Erlass einer Verpflichtung des Bundesministeriums für Finanzen, iSd Art 7 B-VG gleichheitswidrig ausbezahlte Förderungen zurückzufordern, die in unsachlicher Gleichbehandlung teils zu Überförderung geführt haben.
  • Kreuzverhöre: Oliver Picek, Michael Ikrath, Rotraud Schöberl, Ashwien Sankholkar, Heini Staudinger, Veronika Steinböck, N. N.

17.30–19.15 Uhr Schlusssitzung
20.30 Uhr Urteilsverkündung

Wir dürfen gespannt sein.

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